Stress- und Burnoutprävention
Die Ursachen für Stress und Burn-out Syndrom sind oft am Arbeitsplatz zu suchen. Bei zu hohen Belastungen kann es zu Überforderungen kommen, die nach längerer Zeit der Berufsausübung bis zum Burn-out Syndrom und zur Depression, führen können.
„Was ohne Ruhepausen geschieht, ist nicht von Dauer“
Ovid
Anwendungsgebiete
- Überlastungs- und Erschöpfungssymptomatik
- Überforderung im beruflichen Kontext
- Zu hohe Ansprüche und Erwartungen
- Reflexion des beruflichen Alltags
- Konfliktbewältigung
- Reflexion des Zeit- und Stressmanagments
Behandlungssetting
- Einzelsetting
Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge der SVS gibt es die Möglichkeit den SVS-Hunderter für eine persönliche Beratung und Begleitung zur Stärkung der mentalen Gesundheit einzulösen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.svs.at.
Termine
Termine nach Vereinbarung
Bitte kontaktieren Sie mich gerne unter:
0664/1918538 oder heike@liebmann.st
Therapieeinheit
DAUER: 50 min pro Einheit
KOSTEN: 110€ pro Einheit
MEIN PSYCHOTHERAPEUTISCHER
HINTERGRUND
„Existenzanalyse“ ist eine vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit (BMfGJF) BMG anerkannte eigenständige psychotherapeutische Methode.
Sie wurde in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts vom Wiener Psychiater und Neurologen Viktor E. Frankl begründet und in der Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse vor allem durch
DDr. Alfried Längle weiterentwickelt.
Existenzanalyse ist eine phänomenologisch-personale Psychotherapie mit dem Ziel, der Person zu einem (geistig-emotional) freien Erleben, zu authentischen Stellungnahmen und zu einem eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst und mit ihrer Welt zu verhelfen.
Die Existenzanalyse arbeitet an den personalen Voraussetzungen für eine sinnvolle Existenz, wo diese durch seelische Krankheiten und Störungen verschüttet sind.
Die „Personale Existenzanalyse“ als existentielle und phänomenologische Methode der Psychotherapie, ermöglicht es, psychogene (insbesondere neurotische) Störungen tiefenpsychologisch mit Existenzanalyse zu behandeln.
Allgemeine Informationen
Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).
Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten.
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen wird individuell mit mir vereinbart und richtet sich nach Ihren Anliegen.
Die Dauer der Therapie hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab. Eine Beendigung der Behandlung sollte in jedem Fall mit mir besprochen und gemeinsam geplant sein. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, Ihre Therapie abbrechen wollen, so empfehle ich Ihnen in jedem Fall ein abschließendes Therapiegespräch.
Das Erstgespräch dient unserem beiderseitigen Kennenlernen. Wir besprechen ausführlich Ihr Anliegen und Sie erhalten Informationen zu den Rahmenbedingungen einer Gesprächstherapie oder Beratung. Sie können sich einen ersten Eindruck meiner Arbeitsweise machen und überlegen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Da ich mir auch für das Erstgespräch ausreichend Zeit nehme, dauert es eine ganze Einheit á 50 min. und ist kostenpflichtig.
Der Selbstbehalt pro Therapiesitzung ist vom jeweiligen Krankenversicherungsträger abhängig. Sie können das Honorar bar oder mittels Bankomatkarte nach den Therapieeinheiten begleichen. Für eine Rückverrechnung reichen Sie die jeweiligen Rechnungen bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden (per Telefon, E-Mail oder SMS). Bei einem nicht vorangekündigten Fernbleiben wird das volle Honorar verrechnet.
Privatkontakte und psychotherapeutische Arbeit schließen einander aus.
Sie erreichen mich unter der Tel. +43 (0) 664 19 18 538 oder per Mail unter heike@liebmann.st. Falls sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mobilbox oder schreiben Sie mir ein SMS.
Laut §15 des Psychotherapeutengesetzes sind der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin sowie seine/ihre Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Psychotherapie beruht auf Freiwilligkeit. Sie haben auch das Recht der freien PsychotherapeutInnenwahl.
Die Qualität der psychotherapeutischen Arbeit ist unter anderem durch einschlägige Ethikrichtlinien geregelt. (http://www.bmg.gv.at)