Kinder & Jugendliche

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie umfasst die psychotherapeutische Behandlung des Kindes, die Elternarbeit und im Bedarfsfall auch die Arbeit mit dem Umfeld des Kindes.

„Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“

Johann Wolfgang von Goethe

Anwendungsgebiete

  • Schulangst
  • Prüfungsangst
  • Mobbing
  • zwanghaftes Verhalten und Zwangsgedanken
  • Lügen, Stehlen und Schulverweigerung
  • aggressives und autoaggressives Verhalten
  • Essstörung (Anorexie, Bulimie, Binge-Eating-Störung,…)
  • Tic-Störung
  • depressive Verstimmung
  • selbstverletzendes Verhalten (ritzen,…)
  • ungewollte Schwangerschaft
  • Liebeskummer
  • Konflikte mit den Eltern
  • Scheidung der Eltern

Behandlungssetting

Das Erstgespräch findet ohne Beisein des betreffenden Kindes statt und bietet genügend Zeit für die Darstellung der Ausgangslage, Ihrer Wünsche an die Behandlung und für die Klärung der Rahmenbedingungen. Im zweiten Schritt lerne ich Ihr Kind kennen und wir prüfen gemeinsam, ob Sie und ihr Kind mit Ihrer Angelegenheit bei mir gut aufgehoben sind.

Je nach Problemstellung liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der Psychotherapie mit dem Kind und auf der psychotherapeutischen Elternberatung oder auch auf der Arbeit mit der gesamten Familie.

In regelmäßigen Abständen finden begleitende Bezugspersonengespräche statt, die eine wichtige Unterstützung für den Behandlungsprozess darstellen und sich am aktuellen Stand orientieren.

Termine

Termine nach Vereinbarung
Bitte kontaktieren Sie mich gerne unter:
0664/1918538 oder heike@liebmann.st

Therapieeinheit

DAUER: 50 min pro Einheit

KOSTEN: 110 € pro Einheit

Zuschüsse der jeweiligen Sozialversicherungsträger

€ 33,70 – ÖGK (vormals GKK) Selbstbehalt: € 66,30
€ 46,60 – BVAEB (vormals BVA & VAEB) Selbstbehalt: € 53,40
€ 45,00 – SVS (vormals SVA & SVB) Selbstbehalt: € 55,00

Zudem wird Psychotherapie von verschiedenen Zusatzversicherungen abgedeckt.

Private Psychotherapie mit Kostenzuschuss:

Wenn die Therapie ärztlich verordnet wurde, sollte die Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind dazu beim Sozialversicherungsträger einzureichen (per Post, E-Mail oder SV-App):

  • Rechnung über die psychotherapeutische Behandlung
  • Einzahlungsbeleg
  • Bestätigung der ärztlichen Untersuchung (zwischen 1. und 2. Therapietermin einholen !!) Das Formblatt erhalten Sie von mir im Erstgespräch bzw. können Sie es im Folgenden downloaden

Ärztliche Bestätigung

Ab der 11. Behandlungsstunde muss für die Weitergewährung des Zuschusses ein Antrag gestellt werden, den Sie von mir erhalten.

Zuschüsse können zusätzlich bei den Bezirkshauptmannschaften beantragt werden. Dazu muss ein Antrag direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Weitere Informationen und die Anträge zum Download finden Sie auf der Internetseite des Landes Steiermark

MEIN PSYCHOTHERAPEUTISCHER
HINTERGRUND

„Existenzanalyse“ ist eine vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit (BMfGJF) BMG anerkannte eigenständige psychotherapeutische Methode.

Sie wurde in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts vom Wiener Psychiater und Neurologen Viktor E. Frankl begründet und in der Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse vor allem durch
DDr. Alfried Längle weiterentwickelt.

Existenzanalyse ist eine phänomenologisch-personale Psychotherapie mit dem Ziel, der Person zu einem (geistig-emotional) freien Erleben, zu authentischen Stellungnahmen und zu einem eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst und mit ihrer Welt zu verhelfen.

Die Existenzanalyse arbeitet an den personalen Voraussetzungen für eine sinnvolle Existenz, wo diese durch seelische Krankheiten und Störungen verschüttet sind.

Die „Personale Existenzanalyse“ als existentielle und phänomenologische Methode der Psychotherapie, ermöglicht es, psychogene (insbesondere neurotische) Störungen tiefenpsychologisch mit Existenzanalyse zu behandeln.

Allgemeine Informationen
zur Psychotherapie

Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).

Dauer der Sitzungen
Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten.

Häufigkeit der Sitzungen
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen wird individuell mit mir vereinbart und richtet sich nach Ihren Anliegen.

Dauer der Therapie
Die Dauer der Therapie hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab. Eine Beendigung der Behandlung sollte in jedem Fall mit mir besprochen und gemeinsam geplant sein. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, Ihre Therapie abbrechen wollen, so empfehle ich Ihnen in jedem Fall ein abschließendes Therapiegespräch.

Das Erstgespräch
Das Erstgespräch dient unserem beiderseitigen Kennenlernen. Wir besprechen ausführlich Ihr Anliegen und Sie erhalten Informationen zu den Rahmenbedingungen einer Gesprächstherapie oder Beratung. Sie können sich einen ersten Eindruck meiner Arbeitsweise machen und überlegen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Da ich mir auch für das Erstgespräch ausreichend Zeit nehme, dauert es eine ganze Einheit á 50 min. und ist kostenpflichtig.

Honorar
Der Selbstbehalt pro Therapiesitzung ist vom jeweiligen Krankenversicherungsträger abhängig. Sie können das Honorar bar oder mittels Bankomatkarte nach den Therapieeinheiten begleichen. Für eine Rückverrechnung reichen Sie die jeweiligen Rechnungen bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.

Absage von Terminen
Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden (per Telefon, E-Mail oder SMS). Bei einem nicht vorangekündigten Fernbleiben wird das volle Honorar verrechnet.

Privatkontakte
Privatkontakte und psychotherapeutische Arbeit schließen einander aus.

Erreichbarkeit
Sie erreichen mich unter der Tel. +43 (0) 664 19 18 538 oder per Mail unter heike@liebmann.st. Falls sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mobilbox oder schreiben Sie mir ein SMS.

Verschwiegenheit
Laut §15 des Psychotherapeutengesetzes sind der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin sowie seine/ihre Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Freie Wahl
Psychotherapie beruht auf Freiwilligkeit. Sie haben auch das Recht der freien PsychotherapeutInnenwahl.

Qualität & Ethik
Die Qualität der psychotherapeutischen Arbeit ist unter anderem durch einschlägige Ethikrichtlinien geregelt. (http://www.bmg.gv.at)

Kontakte im Krisenfall
Rettung: 144
Uniklinikum Graz - Psychiatrie und Psychotherapie: 0316/385
LKH Graz II Standort Süd: 0316/2191 (Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie)