Elternberatung §107
Eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 kann vom Gericht angeordnet werden, wenn es den Eltern nicht gelingt, Regelungen zu treffen und einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind. Sie unterstützt Eltern dabei, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten. Ziel ist die Entlastung und Unterstützung der Kinder und somit die Sicherung des Kinderwohls.

„Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen.“
Augustinus Aurelius
Anwendungsgebiete
- Bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
- Bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
- Bei gravierenden Problemen in der elterlichen Kommunikation und mangelnder Kooperation
- Bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
- Im Falle hocheskalierter Konfllikte zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
- Im Zusammenhang mit Obsorge und Entziehung, nach Intervention des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Wenn Anlass zur Sorge im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils besteht
- Bei länderübergreifenden Scheidungs- und Trennungsprozessen
Beratungsschwerpunkte
- Lebenssituation des Kindes
- Kindern helfen, die Trennung zu verarbeiten
- Verhaltens- und Reaktionsweisen der Kinder verstehen,
- Bedürfnisse und Nöte der Kinder sehen
- Neue Formen der elterlichen Kooperation: Entwicklung einer Perspektive „Elternschaft NEU“
- Anliegen der Eltern
- Entwicklung gemeinsamer Beratungsthemen und -ziele.
Behandlungssetting
- Einzelsetting
- Paarsetting
- Nach Auflage des zuweisenden Gerichts
Kinder nehmen nicht an den Beratungen teil!
Termine
Termine nach Vereinbarung
Bitte kontaktieren Sie mich gerne unter:
0664/1918538 oder heike@liebmann.st
Therapieeinheit
DAUER: 50 min pro Einheit
KOSTEN: 125€ pro Einheit
Empfohlenes Stundenausmaß: 10 Einheiten
Gemeinsame Beratungseinheiten beider Elternteile.
Weiterführende Informationen
Alle Informationen des Bundeskanzleramts zum Thema Trennung und Scheidung
Informationen zu Kinderrechten des Bundesministeriums
Informationen zu Elternberatung §95 des Justizministeriums
Allgemeine Informationen
zur Beratung
Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten.
Die spezifische Aufgabe der verordneten Erziehungsberatung besteht darin, den Eltern einen geschützten Raum anzubieten, in dem sich ein Vertrauensverhältnis entwickeln kann. Der/die Berater/in stellt den Eltern seine/ihre Kompetenzen zur Verfü gung, um ihnen zu helfen, ihren Kindern möglichst förderliche Entwicklungsbedingungen bereitzustellen. Der/die Berater/in übernimmt weder eine Kontrollfunktion noch gutachterliche Aufgaben. Um dies zu gewährleisten, sind keinerlei inhaltliche Rückmeldungen aus dem Beratungsprozess an das Gericht zu geben.
Die Kosten für die Beratung werden zu Beginn vereinbart und sind von den Eltern selbst zu tragen Es sind keine Kostenzuschüsse möglich.